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   OLG Düsseldorf, 07.12.1989 - 1 Ws 1074/89   

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https://dejure.org/1989,7103
OLG Düsseldorf, 07.12.1989 - 1 Ws 1074/89 (https://dejure.org/1989,7103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.1989 - 1 Ws 1074/89 (https://dejure.org/1989,7103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - 1 Ws 1074/89 (https://dejure.org/1989,7103)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1989 - 1 Ws 1074/89
    erst seit kurzer Zeit in Untersuchungshaft befand, deren Dauer noch nicht absehbar war, und er zu seiner Wohnung fortdauernde persönliche Beziehungen dadurch unterhielt, daß Angehörige noch dort wohnten (vgl. BGH, NJW 78, 1858; OLG Hamm, NJW 62, 264).
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1989 - 1 Ws 1074/89
    Wenn aber der erk. Richter die von ihm abzuurteilende Straftat auf ihr Verhältnis zu einer vorher abgeurteilten Straftat geprüft und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 StGB infolge unrichtiger Rechtsanwendung verneint hat, ist § 460 StPO nicht anwendbar, denn in einem solchen Fall ist § 55 StGB nicht »außer Betracht« geblieben (vgl. die von Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl. in Rn. 4 zu § 460 mitgeteilten Motive zum Entwurf der Strafprozeßordnung, sowie BGHSt 12, 1 ; OLG Koblenz in MDR 75, 73; Senatsbeschluß in: JMBl NRW 1958 S. 140; Chlosta in KK, StPO , 2. Aufl., Rn. 4 zu § 460 ; Wendisch in Löwe/Rosenberg aaO.; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., Rn. 1 zu § 460 ).
  • OLG Hamm, 13.11.1961 - 3 Ss 1186/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1989 - 1 Ws 1074/89
    erst seit kurzer Zeit in Untersuchungshaft befand, deren Dauer noch nicht absehbar war, und er zu seiner Wohnung fortdauernde persönliche Beziehungen dadurch unterhielt, daß Angehörige noch dort wohnten (vgl. BGH, NJW 78, 1858; OLG Hamm, NJW 62, 264).
  • OLG Koblenz, 19.09.1974 - 1 Ws 349/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.1989 - 1 Ws 1074/89
    Wenn aber der erk. Richter die von ihm abzuurteilende Straftat auf ihr Verhältnis zu einer vorher abgeurteilten Straftat geprüft und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 StGB infolge unrichtiger Rechtsanwendung verneint hat, ist § 460 StPO nicht anwendbar, denn in einem solchen Fall ist § 55 StGB nicht »außer Betracht« geblieben (vgl. die von Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl. in Rn. 4 zu § 460 mitgeteilten Motive zum Entwurf der Strafprozeßordnung, sowie BGHSt 12, 1 ; OLG Koblenz in MDR 75, 73; Senatsbeschluß in: JMBl NRW 1958 S. 140; Chlosta in KK, StPO , 2. Aufl., Rn. 4 zu § 460 ; Wendisch in Löwe/Rosenberg aaO.; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., Rn. 1 zu § 460 ).
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